Bildungsweg

Bewerbung –> Einführungsjahr –> Kursphase 

Allgemeines

Das Abendgymnasium Dresden ist eine Einrichtung des 2. Bildungswegs für Berufstätige. Es ist eine staatliche Schule in Trägerschaft der Landeshauptstadt Dresden. Wie bei jedem anderen staatlichen Gymnasium auch ist der Besuch kostenfrei. Lehr- und Lernmittel stellt die Schule kostenfrei leihweise zur Verfügung.

Die Besuchsdauer am Abendgymnasium umfasst in der Regel drei Jahre. In der Einführungsphase, dem ersten Jahr, werden die Grundlagen zum erfolgreichen Besuch des anschließenden zweijährigen Kurssystems gelegt. Am Ende der Ausbildung steht die Abiturprüfung.
Der Unterricht findet von Montag bis Freitag jeweils von 17:00 Uhr bis 21:10 Uhr statt. Die Ferienzeiten entsprechen denen der anderen allgemeinbildenden Schulen in Sachsen.

Bewerbung

Um am Abendgymnasium Dresden aufgenommen werden zu können, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • – der erfolgreiche Realschulabschluss muss nachgewiesen werden können und man muss zu Beginn des Schuljahres das 18. Lebensjahr vollendet haben;    
  • – eine Berufsausbildung muss abgeschlossen worden sein oder es müssen zwei Jahre Berufstätigkeit nachgewiesen werden können. Hiervon kann in begründeten Fällen, insbesondere bei Nachweis von Zeiten der Betreuung eines Kindes oder einer pflegebedürftigen Person abgesehen werden. Wehrdienst, Zivildienst oder freiwilliges soziales Jahr können angerechnet werden.

Der Schulleiter kann das Überspringen der Einführungsphase genehmigen, insbesondere wenn der Schüler

  • – die Fachhochschulreife besitzt,
  • – die fachgebundene Hochschulreife besitzt oder
  • – das Gymnasium nach der Jahrgangsstufe 11 verlassen hat.

Für eine Anmeldung sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

  1. 1. komplett ausgefüllter Aufnahmeantrag (im Sekretariat erhältlich oder siehe Anhänge Datei Bewerber)
  2. 2. beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der letzten allgemeinbildenden Schule (Beglaubigung auch im Sekretariat möglich)
  3. 3. beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule (Beglaubigung auch im Sekretariat möglich)
  4. 4. Lebenslauf (tabellarisch)
  5. 5. Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis bzw. Bescheinigung des Arbeitsamtes bei bestehender Arbeitslosigkeit
  6. 6. schriftliche Erklärung, dass noch kein Abitur erworben wurde (siehe Anhänge Datei Erklärung der Bewerber)
  7. 7. Nachweis des Masernschutzes bzw. einer medizinischen Kontraindikation (nachgewiesene Unverträglichkeitsreaktion) durch Vorlage des Impfausweises oder einer ärtzlichen Bescheinigung

Außerdem ist der Personalausweis oder ein vergleichbarer Identitätsnachweis vorzulegen (vgl. AGyKoVO Abschnitt1, § 4, Abs. 2).

→ Bewerbungsschluss für den Einstieg in das nächstfolgende Schuljahr ist jeweils der 15. Juni des laufenden Jahres!
 

Einführungsphase

In der Einführungsphase, die insgesamt ein Schuljahr umfasst, wird der Unterricht im Klassenverband erteilt. Dabei werden folgende Fächer unterrichtet: Deutsch, Englisch, als 2. Fremdsprache Französisch (bei ausreichender Anzahl von Interessenten auch Russisch), Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Geschichte, Geografie, Ethik.
Um die Einführungsphase erfolgreich abschließen zu können, muss in allen Fächern mindestens die Note “ausreichend” (4) erzielt werden. Ein Notenausgleich bei “mangelhaft” (5) ist in höchstens zwei Fällen mit der Note „gut“ (2) möglich. Mit der Note „ungenügend“ (6) ist keine Versetzung möglich. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Einführungsphase wird die Versetzung in das Kurssystem der gymnasialen Oberstufe erworben.

Kursphase

In dieser zweijährigen Phase (Jahrgangsstufen 11 und 12) können die SchülerInnen innerhalb gewisser Grenzen selbst die von ihnen belegten Fächer wählen. Dabei wird zwischen Leistungskursen und Grundkursen unterschieden. Es müssen zwei Leistungskurse und in der Regel sechs Grundkurse belegt werden. In einem Leistungskurs herrscht ein höheres Anforderungsniveau als im entsprechenden Grundkurs. Leistungskurse sind stärker im Stundenplan vertreten (5 Wochenstunden) und ihre Bedeutung für die Abiturnote ist größer als die von Grundkursen (siehe Datei AGyKoVO Abschnitt 4).

Jeder Schüler erbringt in der Einführungsphase oder in den Jahrgangsstufen 11 oder 12 mindestens eine Komplexe Leistung mit Präsentation. Der Schüler wählt das Fach, in dem er die Komplexe Leistung erbringen will.
Für Schüler, die regelmäßig in Abstimmung mit der Schule an Lehrveranstaltungen einer Hochschule (Teilnahme an Vorlesungen der Schüleruniversität) oder Berufsakademie teilnehmen, entfällt die Verpflichtung zur Erbringung der Komplexen Leistung; vorausgesetzt, ein Nachweis über den Besuch der Lehrveranstaltungen wird erbracht.

Abiturprüfung:

Am Ende der Jahrgangsstufe 12 müssen sich unsere SchülerInnen der Abiturprüfung stellen. Diese besteht aus drei schriftlichen und zwei mündlichen Prüfungen. Die Prüfung erfolgt in den beiden belegten Leistungskursen und drei weiteren Grundkursen; auf jeden Fall aber in den Fächern Deutsch, Mathematik, einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach (Geschichte oder Geografie) und in einem naturwissenschaftlichen Fach oder der fortgeführten Fremdsprache. Aus den Ergebnissen dieser Prüfungen und den im Kurssystem erreichten Leistungen wird die Abiturnote berechnet (siehe Datei AGyKoVO Abschnitt 4).
Die Studierenden des Abendgymnasiums werden nach den auch für die allgemeinbildenden Gymnasien geltenden Lehrplänen unterrichtet und müssen sich denselben Prüfungen wie “normale” Gymnasiasten stellen. 

 

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